Internationales Steuerrecht

Die meisten Menschen verdienen ihr Geld in dem Land, in dem sie wohnen. Ein Deutscher, der in Deutschland lebt und arbeitet, hat sich ausschließlich den Gesetzen des deutschen Steuerrechtes zu unterwerfen und muss natürlich auch nur dort Steuern bezahlen. Wenn aber eine sogenannte natürliche Person, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft (das heißt, eine Person, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft in ihrer Rolle als Rechtssubjekt, das sich den jeweiligen Gesetzen zu unterwerfen und seinen Pflichten nachzukommen hat, aber auch auf seine Rechte bestehen kann) nicht klar ausschließlich einem Staat zugewiesen werden kann, stellt sich die Frage, welches Land besteuern darf. Es gibt zwei Varianten, bei denen die Zuordnung zu einem steuerberechtigtem Land nicht ohne Weiteres möglich ist, nämlich

1) wenn der Wohnsitz sich nicht, oder nicht nur in dem Land befindet, in dem die Einkünfte erworben werden

oder

2) wenn in mehr als einem Land Einkünfte erworben werden.

Mit derartigen Sachverhalten befasst sich das ‘internationale Steuerrecht’ als Spezialgebiet des Steuerrechts. Ziel des internationalen Steuerrechts ist es, unzulässige Doppelbesteuerungen zu vermeiden, zu denen es ohne klare Regelung grenzüberschreitender Steuerfragen immer käme, da natürlich alle beteiligten Länder oder Staaten möglichst viele Einkünfte besteuern wollen.

Leider ist das internationale Steuerrecht nicht in einem systematisches und zusammenhängendes Gesetzeswerk zusammengefasst. Stattdessen finden sich Auszüge daraus in verschiedenen Gesetzen der betreffenden Bereiche. Stark vom internationalen Steuerrecht geprägt sind insbesondere das Körperschaftssteuergesetz, das Außensteuergesetzt, die Abgabenordnung, das Einkommenssteuergesetz und das Investmentsteuergesetz. Von großer Bedeutung für das internationale Steuerrecht sind zudem die Doppelbesteuerungsabkommen.

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