In grauer Vorzeit reichten einige wenige Reglungen zum internationalen Steuerrecht. Doch je mehr die Welt zusammenrückt, desto unmöglicher wurde es, mit wenigen, einfachen Regeln auszukommen. Folge war ein Wust an Gesetzen und Sonderklauseln, die mit viel Glück gerade mal die Leute verstanden, die sie erlassen hatten. Doch natürlich sind auch die Juristen mit der Zeit gegangen und inzwischen ist internationales Steuerrecht absolut kein Nischenfach mehr. Auch bei Steuerberatern wird es immer üblicher, dass auch eine Beratung zu Fragen nach internationalen Regelungen eine Selbstverständlichkeit sind.
In Europa haben sich in den vergangenen zehn bis 20 Jahren viele Dingen vereinfacht und was vor 10 Jahren noch ein fast unlösbares Unterfangen war, lässt sch heute weitgehend unproblematisch klären. Seinen Arbeitsplatz in einem anderen Land zu haben als seinen ständigen Wohnsitz, zum Beispiel oder einige Jahre im Ausland zu arbeiten ohne dabei seinen Anspruch auf Rente oder Arbeitslosengeld im Heimatland zu verlieren, sind heute für den Laien zwar noch etwas kniffelig, bei guter Beratung, die wie gesagt nicht mehr schwer zu finden ist, aber leicht zu realisierende Vorhaben.
So schön dieses Zusammenrücken innerhalb Europas in vielen Dingen ist – hanebüchene Roaminggebühren wird wohl niemand vermissen – so sind doch auch ein paar kleine Haken versteckt. Wer zum Beispiel in einem unserer Nachbarländer etwas zu fest aufs Gaspedal tritt, der kann sich inzwischen nicht mehr unauffällig ins Heimatland zurück schleichen und so der (nach deutschen Standards häufig unfassbar hohen) Strafe entkommen. Immer mehr Länder Europas schließen Abkommen, nach denen Verlehrsünder auch nach der Rückkehr auf die andere Seite der Grenze noch zur Rechenschaft gezogen werden.
So wird also manches leichter und anderes schwerer…
Die meisten Menschen verdienen ihr Geld in dem Land, in dem sie wohnen. Ein Deutscher, der in Deutschland lebt und arbeitet, hat sich ausschließlich den Gesetzen des deutschen Steuerrechtes zu unterwerfen und muss natürlich auch nur dort Steuern bezahlen. Wenn aber eine sogenannte natürliche Person, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft (das heißt, eine Person, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft in ihrer Rolle als Rechtssubjekt, das sich den jeweiligen Gesetzen zu unterwerfen und seinen Pflichten nachzukommen hat, aber auch auf seine Rechte bestehen kann) nicht klar ausschließlich einem Staat zugewiesen werden kann, stellt sich die Frage, welches Land besteuern darf. Es gibt zwei Varianten, bei denen die Zuordnung zu einem steuerberechtigtem Land nicht ohne Weiteres möglich ist, nämlich
1) wenn der Wohnsitz sich nicht, oder nicht nur in dem Land befindet, in dem die Einkünfte erworben werden
oder
2) wenn in mehr als einem Land Einkünfte erworben werden.
Mit derartigen Sachverhalten befasst sich das ‘internationale Steuerrecht’ als Spezialgebiet des Steuerrechts. Ziel des internationalen Steuerrechts ist es, unzulässige Doppelbesteuerungen zu vermeiden, zu denen es ohne klare Regelung grenzüberschreitender Steuerfragen immer käme, da natürlich alle beteiligten Länder oder Staaten möglichst viele Einkünfte besteuern wollen.
Leider ist das internationale Steuerrecht nicht in ein systematisches und zusammenhängendes Gesetzeswerk zusammengefasst. Stattdessen finden sich Auszüge daraus in verschiedenen Gesetzen der betreffenden Bereiche. Stark vom internationalen Steuerrecht geprägt sind insbesondere das Körperschaftssteuergesetz, das Außensteuergesetzt, die Abgabenordnung, das Einkommenssteuergesetz und das Investmentsteuergesetz. Von großer Bedeutung für das internationale Steuerrecht sind zudem die Doppelbesteuerungsabkommen.
Sie interessieren sich auch für den Goldpreis? Gold ist von der Mehrwertsteuer befreit und kann eine denkbare Alternative darstellen.