Verbraucherschutz im Internet
Auf dem Gebiet Verbraucherschutz und Internet ist eine europaübergreifende Lösung in Sicht: Zum Ende des Jahres werden Verhandlungen über eine länderübergreifende Regelung aufgenommen. Den Abzockern im Netz soll der Boden für versteckte Preise entzogen werden.
Einen deutschen Alleingang gegen Abofallen im Internet wird es also nicht geben. Die Europäische Kommission unterstützt die deutsche Forderung, eine so genannte Button Lösung zu verankern, so Verbraucherministerin Aigner gegenüber Nachrichtenagenturen. Nun wollen die Europäische Kommission und Deutschland gemeinsam gegen versteckte Kosten in Online-Angeboten vorgehen.
Mit auf bestimmte Nutzergruppen maßgeschneiderte Online-Angeboten locken Betrüger User zu ihren Seiten. Hier werden oft umfängliche Informationen zu ausgewählten Themen angeboten. Diese sind aber nur nach vorheriger Registrierung zugänglich, welche scheinbar kostenlos ist. Diese Seiten sind mit Gratisangeboten gespickt. Dass man aber ein Abonement abschließt, steht dann in den AGBs versteckt.
Spätestens mit der ersten oder zweiten Rechnung erfolgt ein böses Erwachen. Ignoriert man diese, erhält man bald kostenpflichtige Mahnungen.
Ein Button muss auf Kosten aufmerksam machen
Seit einigen Monaten setzen sich die Ministerinnen Aigner und Leutheusser-Schnarrenberger für eine Gesetzesregelung gegen diese Methoden ein. Eine europaweite Regelung wäre am besten, weil Abzocke ja nicht durch Grenzen aufzuhalten ist, sagte die Justizministerin anfangs des Sommers. Aigner betonte, dass wenn zum Herbst sich keine Lösung auf europäischer Ebene abzeichnet, eine deutsche Regelung anzustreben sei.
Diese gesamteuropäische Lösung ist nun in Sicht. Man ist sich mit EU-Justizkommissarin Reding einig, dass im Interesse des Verbrauchers eine europaweiten Lösung erfolgen müsse. Zukünftig sollen Internet-User durch einen deutlich erkennbaren Warn-Knopf auf verborgene Kosten aufmerksam gemacht werden. Der Nutzer muss damit ausdrücklich bestätigen, die Hinweis gelesen zu haben.
Die Formulierung scheint etwas unbeholfen gewählt. Kosten, auf welche durch eine Warnung aufmerksam gemacht wird, kann man wohl nicht mehr versteckte Kosten nennen. Doch der Sinn dieser Button Lösung liegt auf der Hand. Mit einem eindeutigen Hinweis auf mögliche Folgen eines (scheinbar) kostenlosen Angebotes im Blick werden wohl nur sehr wenige noch auf OK klicken. Damit wird die Transparenz im Netz deutlich verbessert. Unternehmen sind dann verpflichtet, die Verbraucher gut erkennbar und deutlich auf die Preise hin zu weisen. Diese angestrebte Regelung ist seit langem von Nöten.
Eine Lösung auf der europäischen Ebene muss den Vorrang haben
Eine schnelle Umsetzung des Vorschlages steht jedoch nicht an. Aigner und Reding verständigten sich darauf, dass vom EU-Wettbewerbsrat bis zum 10. Dezember ein einhelliger Standpunkt verabschiedet werden soll. Dies wäre die Basis für Verhandlungen unter Einbeziehung des EU Parlaments. Die Button Lösung soll in die Verbraucherrichtlinie der EU aufgenommen werden.
Eine europäische Lösung muss vor einem nationalen Alleingang den Vorrang haben, so Aigner. Außerdem müsste ein nationaler Alleingang von der Europäischen Union genehmigt werden.
Bis diese Regelung in Kraft tritt, sollen sich Opfer von Abzockern um rechtliche Hilfe bemühen. Vor einer professionellen Beratung soll man nichts unternehmen, also nichts beantworten und nichts bezahlen. Verbraucherzentralen sind die kompetenten Ansprechpartner, oft haben diese auch Formbriefe, mit denen man zu Unrecht erhobenen Forderungen entgegen treten sollte.